3 Jahre Garantie
Wir sind von unseren vertriebenen Produkten überzeugt und erweitern für Sie kostenfrei die Garantie auf 3 Jahre.
Sie erhalten auf alle Artikel, die nach dem 01.07.2006 von
Endverbrauchern im Sinne des § 13 BGB bei uns gekauft wurden, eine
Garantie von 36 Monaten. Beginnend mit dem Gefahrübergang. Wir leisten
Garantie für alle während der Garantiezeit auftretenden Mängel, die
nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen
sind. Diese freiwillige Garantie gilt nur für den Erstkäufer und ist nicht an weitere (spätere) Besitzer übertragbar.
Ihr Garantiegeber unserer 3-Jahres Garantie:
Musikhaus Hermann OHG
Gymnasiumstr. 2
88400 Biberach
Ausgenommen von der Garantie sind Produkte, die einem gebrauchsbedingten
oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, wie z. B. Saiten,
Röhren, Akkus etc. oder Mängel am Produkt, die auf Fehlbedienung oder
Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen
Gebrauch, unsachgemäße Benutzung, Überlastung oder mangelnde Wartung und
Pflege zurückzuführen sind oder Mängel am Produkt, die durch Verwendung
von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteile verursacht wurden, die keine
Originalteile sind, oder Produkte, an denen Veränderungen oder
Ergänzungen vorgenommen wurden oder geringfügige Abweichungen von der
Sollbeschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Produktes
unerheblich sind. Unsere erweiterte Garantie schließt die Lackierung
und Lacke von Instrumenten aus, ebenso Gebrauchtinstrumente.
Rücksendungen von Waren für unsere erweiterte, freiwillige Garantie
erfolgen auf Kosten des Verbrauchers. Wenden Sie sich für eine
Abwicklung an unseren Kundenservice.
Durch die Erbringung von Garantieleistungen im nachgewiesenen Garantiefall wird die Garantiezeit nicht verlängert.
Das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des Verbrauchers (§§ 434 – 453 BGB) wird durch die dreijährige Garantie nicht eingeschränkt, sondern bleiben vollumfänglich neben der Garantie bestehen.